Nordamerika

Schon mal einen Trump-Tweet geliked? Die US-Regierung hat Sie jetzt im Fadenkreuz

Das US-Justizministerium erließ einen Durchsuchungsbefehl, nachdem Medienorganisationen wegen mangelnder Transparenz geklagt hatten. Sie fordern Informationen über jeden, sogar über diejenigen, die einfach nur einen Tweet des ehemaligen US-Präsidenten geliked haben.
Schon mal einen Trump-Tweet geliked? Die US-Regierung hat Sie jetzt im FadenkreuzQuelle: Gettyimages.ru © Drew Angerer

Der Sonderstaatsanwalt, der den republikanischen Spitzenkandidaten für die US-Präsidentschaftswahlen, Donald Trump, verfolgt, hat X (ehemals Twitter) angewiesen, Kontodaten von Nutzern auszuhändigen, die mit dem ehemaligen US-Präsidenten interagiert haben. Dies geht aus einem stark geschwärzten Durchsuchungsbefehl hervor, den das US-Justizministerium am Montag veröffentlichte.

Der Durchsuchungsbefehl fordert "alle Informationen aus der Registerkarte 'Connect' oder 'Notifications' für [Trumps] Konto, einschließlich aller Listen von Twitter-Nutzern, die von dem Konto gepostete Tweets geliked oder retweetet haben, sowie alle Tweets, die den mit dem Konto verbundenen Nutzernamen enthalten (also 'Erwähnungen' oder 'Antworten')". Hinzu kommen Trumps eigener Suchverlauf, Direktnachrichten, eine Liste aller Nutzer, denen er "folgte, denen er entfolgt ist, die er stummgeschaltet hat, deren Stummschaltung er aufgehoben hat, die er blockiert hat oder deren Blockierung er aufgehoben hat", sowie "der Inhalt aller Tweets, die der damalige US-Präsident von Oktober 2020 bis Januar 2021 erstellt, verfasst, geliked, bevorzugt oder retweetet hat".

Sogar Werbeinformationen, Themenpräferenzen, Kommunikation mit dem Supportpersonal von X und Daten, die gelöscht wurden, aber der Plattform weiterhin zur Verfügung stehen, müssen dem Staatsanwalt übergeben werden, heißt es in dem Dokument.

"Es gibt keine gute oder vernünftige Rechtfertigung für diese Forderung", meinte der FBI-Whistleblower Steve Friend in einem Beitrag auf X am Dienstag. Viele Trump-Anhänger brachten auf X ihre Verachtung für die Anordnung zum Ausdruck, bezeichneten Smith als "Feind des Volkes" und forderten den Kongress auf, seine Ermittlungen zu stoppen.

Das Justizministerium veröffentlichte den Durchsuchungsbefehl und mehrere andere Unterlagen als Antwort auf einen Antrag auf Informationsfreiheit von Medienorganisationen, die sich gegen die Geheimhaltung der Ermittlungen wandten. Die Existenz des Durchsuchungsbefehls wurde erst im August mit Trumps Anklage bekannt, obwohl der Sonderstaatsanwalt Jack Smith X bereits im Januar zur Aushändigung der Informationen aufgefordert hatte. Der Durchsuchungsbefehl enthielt eine Anordnung, die es dem Unternehmen untersagte, Trump über die Durchsuchung zu informieren.

Während sich X zunächst weigerte, der Anordnung nachzukommen, da sie eine Verletzung des ersten Verfassungszusatzes darstellte, entgegnete Smith, dass die Information des Ex-Präsidenten zu einem gesetzlich anerkennbaren Schaden" führen würde, der die Zerstörung oder Manipulation von Beweisen, die Einschüchterung potenzieller Zeugen oder eine andere ernsthafte Gefährdung der Ermittlungen oder Verzögerung des Prozesses zur Folge hätte. Die Plattform erklärte sich schließlich bereit, die Daten freizugeben, versäumte jedoch eine gerichtliche Frist, was zu einer Geldstrafe von 350.000 US-Dollar wegen Missachtung des Gerichts führte.

Trump wurde im August wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Verfahrens, Behinderung eines Kongressverfahrens und Verschwörung gegen Rechte im Zusammenhang mit seinen angeblichen Bemühungen, die Wahl 2020 zu kippen, angeklagt. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Der Fall der Wahlbeeinflussung ist zwar nur eine von vielen Anklagen, die in diesem Jahr gegen den Republikaner erhoben wurden, doch hat er sich in Umfragen unter den voraussichtlichen Wählern des Jahres 2024 gegenüber Amtsinhaber Joe Biden verbessert.

Mehr zum Thema"Verpisst euch!" – Musk beschimpft abtrünnige X-Werbetreibende

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.