
Hessen prescht vor: Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr nur für Straftäter

Die Debatte um Rückführungen nach Afghanistan gewinnt an Fahrt. Der Bund hat offenbar Hürden abgebaut, die bisher eine breitere Abschiebepraxis behindert hatten. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigt an, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen – mit klarem Fokus auf Sicherheit, aber auch darüber hinaus.

Bisher konzentrierten sich Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger vor allem auf verurteilte Straftäter und Personen, die als Gefährder eingestuft wurden. Das soll sich ändern. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums hat die Bundespolizei mitgeteilt, dass Einschränkungen bei der Vorführung zur Identitätsklärung weitgehend aufgehoben sind. Damit rücken auch andere ausreisepflichtige Afghanen in den Blick, die keine Straftaten begangen haben, deren Aufenthalt in Deutschland aber rechtlich nicht mehr haltbar ist.
Poseck begrüßt den Schritt ausdrücklich. Der Bund habe die Voraussetzungen geschaffen, "dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind". In Hessen bleibe der Schwerpunkt zwar auf Kriminellen und Gefährdern, doch das Land wolle die erweiterten Optionen nutzen. Betroffene sollen künftig leichter afghanischen Vertretern vorgeführt werden können, um Identitäten zu klären und gegebenenfalls Reisedokumente zu erhalten. Kriterien wie männlich, volljährig und alleinstehend spielen dabei eine Rolle.
Hintergrund sind praktische Fortschritte in der Zusammenarbeit. In den vergangenen Monaten gab es bereits mehrere Charterflüge, bei denen Straftäter aus verschiedenen Bundesländern – darunter immer wieder überdurchschnittlich viele aus Hessen – zurückgeführt wurden. Die Fälle reichten von Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung. Politiker wie Ministerpräsident Boris Rhein betonen: Wer schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht. Solche Maßnahmen dienten dem Schutz der Bevölkerung und dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
Die Erweiterung stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung. Kritiker verweisen auf die Lage in Afghanistan unter der Taliban-Herrschaft und fragen, ob Rückführungen jenseits schwerer Kriminalität vertretbar sind. Befürworter halten dagegen, dass ausreisepflichtige Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, nicht dauerhaft auf Kosten der Allgemeinheit leben können – besonders vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen und Integrationskapazitäten.
In Hessen wird der Kurs als Teil einer breiteren Migrationswende gesehen. Zahlen der letzten Monate zeigen steigende Erfolgsquoten bei Abschiebungen. Poseck und andere Unionspolitiker drängen zudem auf eine Neubewertung weiterer Herkunftsländer. Das Ziel: die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten, wo rechtlich möglich, kombiniert mit wirksamen Grenzkontrollen und einer Reduzierung irregulärer Zuwanderung.
Ob die neuen Regelungen zu deutlich mehr Flügen führen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan hat eine neue Stufe erreicht. Für viele steht die Frage im Raum, wie weit der Staat gehen sollte und muss, um innere Sicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz zu wahren – ohne die humanitären Grundsätze aus den Augen zu verlieren. Die nächsten Monate werden zeigen, wie konsequent Bund und Länder diesen Weg beschreiten.
Mehr zum Thema - "Schickt sie zurück!" – Aktivisten präsentieren Petition gegen Migration in Brüssel
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.
