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Gerichtsurteil: "Letzte Generation" nun offiziell kriminelle Vereinigung

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I hat die selbst ernannte Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gerichtsurteil: "Letzte Generation" nun offiziell kriminelle VereinigungQuelle: AFP © ODD ANDERSEN

Das Gericht erkennt aufgrund der nachweislich schädigenden Aktionen der Klima-Apokalyptiker, den "Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Aktivisten der Letzten Generation", eindeutige und zu kritisierende Tendenzen. So heißt es bei n-tv:

"Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts."

Das Gericht behandelte zuvor zehn Beschwerden von Klima-Aktivisten, die gegen die vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und damit verbundene Beschlagnahme von Gegenständen und elektronischen Geräten klagten. Die Razzia, medial mehrheitlich als überflüssig und "peinlich" kritisiert, war im Juni dieses Jahres durchgeführt worden. Um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden, muss laut Gerichtsbeschluss "das Begehen von Straftaten nicht der Hauptzweck sein – es genügt, wenn dies einer von mehreren Zwecken ist". Weiter heißt es in den Medien:

"Im Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit."

Die Durchsuchungsbeschlüsse vom Sommer waren laut dem Landgericht rechtmäßig, da "mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen" generell "nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten" auszugehen sei. Das Gericht betonte:

"Der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel wird verletzt, wenn eine Gruppierung versucht, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen." 

Dabei hob das Gericht explizit hervor, dass Straftaten generell "kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion" seien, sondern "Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten". Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.

Das Urteil fällt in den anvisierten Prozess interner Umstrukturierungen bei der "Letzten Generation". So hatte das Führungsteam in einem internen Video-Call ihren Mitgliedern bekannt gegeben, "zukünftig etwa öffentliche Auftritte von Politikern als Bühne für ihren Protest instrumentalisieren zu wollen", so der MDR, dessen Investigativ-Redaktion das diesbezügliche Strategiepapier vorliegen soll.

Kim Schulz, Mitglied des sechsköpfigen Kernteams der "Letzten Generation", gab in einem internen Video-Call laut MDR zu Protokoll, dass die Chaotentruppe realisieren müsse, dass der erhoffte große Zuspruch in der Bevölkerung nach dem Sommer ausblieb. So heißt es in einem Tagesschau-Artikel:

"Die Aktivisten hatten gehofft, dass ihre Blockaden und Klebeaktionen im Sommer zu einem "sozialen Kipppunkt" führen würden. Der Gedanke dahinter: Die Bewegung sollte wachsen und die Bevölkerung sich zu großen Teilen mit den Zielen der Klimaschutzbewegung solidarisieren. Doch die Bewegung habe erkennen müssen, dass dies nicht eingetreten ist."

Die Aktivisten befänden sich demnach "in einer Phase von gefühlter Enttäuschung und leiden unter Erschöpfungserscheinungen".

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